AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeugfolierung, Lackschutzfolie, Scheibentönung und Werbetechnik.
Rechtlicher Entwurf: Diese branchenspezifisch vorbereitete Fassung muss vor Verwendung an Rechtsform, Gewerbeberechtigung, Preis- und Zahlungsmodell sowie die tatsächlichen Betriebsabläufe angepasst und fachlich geprüft werden. AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart werden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen [VOLLSTÄNDIGER FIRMENWORTLAUT], nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden über Fahrzeugfolierungen, PPF-Lackschutz, Scheibentönungen, Beschriftungen sowie damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2. Angebot & Vertragsabschluss
Darstellungen, Projektbeispiele und Online-Anfragen sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande. Fahrzeug, Leistungsumfang, Material, Farbe, Preis und voraussichtlicher Termin werden im Angebot oder Auftrag festgehalten.
3. Fahrzeugzustand & Mitwirkung
Der Kunde informiert vor Arbeitsbeginn über Nachlackierungen, Reparaturen, Rost, Lackschäden, Keramikversiegelungen, lose Anbauteile und sonstige Besonderheiten. Das Fahrzeug ist gereinigt, frei von persönlichen Gegenständen und mit ausreichendem Kraftstoff- bzw. Ladestand zu übergeben. Nicht erkennbare Vorschäden oder ungeeignete Untergründe können die Ausführung, Haftung und Entfernbarkeit beeinflussen.
4. Gestaltung, Material & Ausführung
Farbmuster, Bildschirmdarstellungen und Fotos können vom tatsächlichen Material abweichen. Folien werden nach Herstellerangaben und fachlichen Standards verarbeitet. Materialbedingte Nähte, Überlappungen oder sichtbare Kanten können je nach Fahrzeuggeometrie technisch erforderlich sein und stellen bei fachgerechter Ausführung keinen Mangel dar.
5. Termine & Verzögerungen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch verdeckte Fahrzeugschäden, notwendige Zusatzarbeiten, Materialengpässe oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Der Kunde wird darüber zeitnah informiert.
6. Preise & Zahlung
Es gelten die im Angebot angeführten Preise einschließlich bzw. zuzüglich Umsatzsteuer entsprechend der steuerlichen Situation des Unternehmens. Zahlungsplan, Anzahlung und Fälligkeit: [BETRIEBLICHE REGELUNG EINTRAGEN]. Notwendige, bei Auftragserteilung nicht erkennbare Zusatzarbeiten werden vor Ausführung abgestimmt.
7. Änderungen & Stornierung
Änderungswünsche nach Freigabe können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen. Für bereits bestellte Sondermaterialien, begonnene Entwürfe oder reservierte Arbeitszeit können im gesetzlich zulässigen Umfang nachweislich entstandene Kosten verrechnet werden. Eine pauschale Stornogebühr gilt nur, wenn sie im Angebot transparent und wirksam vereinbart wurde.
8. Abnahme & Pflege
Das Fahrzeug wird bei Übergabe gemeinsam besichtigt. Erkennbare Beanstandungen sollen im Übergabeprotokoll festgehalten werden; gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Pflege-, Wasch- und Aushärtehinweise des Folienherstellers und des Auftragnehmers sind zu beachten.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Herstellergarantien sind davon getrennt und bestehen nur im ausdrücklich zugesagten Umfang. Schäden durch Unfälle, Steinschlag, falsche Reinigung, aggressive Chemikalien, Hochdruckreinigung aus zu geringer Distanz, äußere Gewalt oder nachträgliche Veränderungen sind nicht von der Gewährleistung umfasst.
10. Entfernung von Folien
Bei intaktem Originallack ist eine fachgerechte Entfernung üblicherweise möglich. Bei Nachlackierungen, Reparaturstellen, altersbedingt geschädigtem Lack oder unbekannter Lackhaftung kann sich Lack lösen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die ausschließlich auf einen vorbestehenden, nicht erkennbaren oder vom Kunden nicht mitgeteilten Untergrundmangel zurückzuführen sind.
11. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder soweit zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht. Für im Fahrzeug belassene Wertgegenstände wird nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen gehaftet.
12. Fotos & Referenzen
Projektfotos werden nur veröffentlicht, wenn die dafür erforderlichen Rechte vorliegen. Kennzeichen, Personen und andere identifizierende Merkmale sind zu vermeiden oder vor Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Eine gesonderte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit keine andere Rechtsgrundlage besteht.
13. Verbraucher & Fernabsatz
Die Anfrage über Website oder WhatsApp ist unverbindlich. Wird ein Vertrag ausschließlich im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, sind die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsrechte gesondert zu erfüllen. Mit der Leistung vor Ablauf einer Rücktrittsfrist wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers begonnen; die gesetzlichen Folgen sind vorab zu erklären.
14. Abholung & Zurückbehaltung
Der Kunde holt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin ab. Regelungen zu Standgebühr, Verwahrung und Zurückbehaltungsrecht: [BETRIEBLICHE UND RECHTLICH GEPRÜFTE REGELUNG EINTRAGEN].
15. Recht, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände; eine davon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung ist ihnen gegenüber nur im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
Alternative Streitbeilegung
Status zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle: [TEILNAHME / KEINE TEILNAHME NACH RECHTLICHER PRÜFUNG EINTRAGEN]. Der frühere Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform ist nicht enthalten, weil die ODR-Verordnung aufgehoben wurde.
Stand
August 2026 · [NACH ENDGÜLTIGER RECHTLICHER PRÜFUNG BESTÄTIGEN]
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